Gebührenordnung

  1. Aufnahmegebühren
    1. Es fallen keine Aufnahmegebühren für neue Mitglieder an. Da jedoch eine Mindestmitgliedschaft von drei Monaten besteht, müssen die ersten 3 Monatsbeiträge zu Beginn der Mitgliedschaft entrichtet werden.

  2. Mitgliedsbeiträge
    1. Es wird ein Mitgliedsbeitrag von EUR 6,- pro Kalendermonat erhoben.
    2. Von Personen unter 20 Jahren sowie Schwerbehinderten wird ein ermäßigter Mitgliedsbeitrag von EUR 2,- pro Kalendermonat erhoben.
      Als Berechtigungsnachweis genügt die Kopie des Personalausweises bzw. eines entsprechenden Berechtigungsausweises.
    3. Bis zum 20. des Beitrittsmonats (einschließlich) muss auch der laufende Monat noch mitbezahlt werden.
    4. Mitgliedsbeiträge werden fällig, sobald der Netzzugang freigeschaltet worden ist. Sie sind zusammen mit den festen, nicht volumenabhängigen Gebühren im voraus zu entrichten.

  3. Gebühren
    1. Für die Unterhaltung der Technik des Vereins wird eine Gebühr von EUR 3,- zusätzlich pro Mitglied pro Kalendermonat erhoben.

  4. Domainregistrierungen über den PING e.V.
    • Eine Domain ist für jeweils 12 Monate, bei manchen Top-Level-Domains (TLD) für 24 Monate, ab dem Datum der Registrierung gültig und wird automatisch um die gleiche Laufzeit verlängert, sofern das Mitglied nicht spätestens 1 Monat vor Ablauf der Laufzeit die Domain formlos schriftlich kündigt. Das Datum der Registrierung kann vom Datum der Antragstellung abweichen. Die Entgelte und der Zeitraum der Registierung sind im Punkt  im Anhang zur Gebührenordnung aufgeführt. Das Entgelt für Domains kann ausschließlich per Bankeinzug gezahlt werden und wird im Voraus für die jeweilige Laufzeit eingezogen.

  5. Zahlung per Lastschrift
    1. Allen Mitgliedern wird empfohlen, sich an der einfacheren und auch kostengünstigeren Zahlungsweise durch Bankeinzug zu beteiligen. Für die Zahlung von Mitgliedsbeiträgen und Unterhaltung der Technik ist die Teilnahme am Bankeinzug freiwillig.
    2. Neben der schriftlichen Erklärung, von welchem Konto Beiträge und Gebühren eingezogen werden sollen, kann auch eine Angabe über den Abbuchungszeitraum (ein Monat bis ein Jahr) gemacht werden.
      Beiträge und Gebühren werden dann jeweils zu Beginn des Zeitraums abgebucht.
    3. Verweigert die bezogene Bank des Mitglieds die Abbuchung, so wird das Einzugsverfahren für dieses Mitglied ausgesetzt, bis es zur Klärung für die Gründe der Verweigerung gekommen ist.
      Alle anfallenden Kosten, die die Bank aufgrund dieses Vorgangs PING in Rechnung stellt, gehen zu Lasten des Mitglieds.

  6. Zahlung per Überweisung und Barzahlung
    1. Nimmt das Mitglied am Bankeinzugsverfahren (s.o.) nicht teil, so muss der Beitrag mindestens quartalsweise entrichtet werden. Dies kann durch Überweisung auf das Vereinskonto geschehen. Für Domainregistrierungen ist eine Zahlung per Überweisung nicht möglich.
    2. Eine Barzahlung ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.

  7. Zahlungsrückstand
    1. Ist das Mitglied mehr als 14 Tage mit den Zahlungen im Rückstand, so ruht der Netzzugang.
    2. Bleibt der Rückstand mehr als 4 Wochen bestehen, erhält das Mitglied eine schriftliche Aufforderung den Rückstand auszugleichen. Hierfür werden zusätzlich EUR 2,50 Gebühren erhoben.
    3. Ist der Rückstand inkl. aller Gebühren nach Ablauf der Frist von 14 Tagen nach der Zahlungsaufforderung nicht beglichen, wird das Mitglied aus dem Verein ausgeschlossen. Der Verein behält sich vor, berechtigte Forderung an ein Inkassobüro abzutreten. Hierdurch können dem Mitglied weitere Kosten entstehen.

  8. Rückerstattung
    1. Mit dem Ende der Mitgliedschaft im Verein wird dem ehemaligen Mitglied ein auf seinem Mitgliedskonto vorhandenes Guthaben ausgezahlt oder überwiesen.

  9. Gültigkeit
    1. Diese Gebührenordnung gilt ab dem 15.01.2020.
    2. Sie verliert ihre Gültigkeit durch Vorstandsbeschluss, sofern sie gleichzeitig durch eine andere Ordnung ersetzt wird.

  10. Entgelte für Domainregistrierungen über den PING e.V.
    • folgt

    Stand: 2020-01-15